Barrierefrei & gefördert

Handlauf, Rampe & Geländer –
mit Zuschuss oft fast kostenlos

Barrierefreier Metallbau vom Meisterbetrieb – wir liefern das förderfähige Angebot für Pflegekasse, KfW und Land. Kostenlose Beratung in der Region Kaiserslautern, Kusel, Homburg & Saarbrücken.

Meisterbetrieb seit 2006
5,0 ★ bei Google
Region RLP & Saarland
bis 4.180 € Pflegekasse-Zuschuss

Finanzielle Unterstützung

Förderquellen im Überblick

Pflegekasse (bis 4.180 €) und KfW (bis 6.250 €) lassen sich kombinieren – wir holen das Maximum für Sie heraus.

Pflegekasse

bis 4.180 €

Je Maßnahme bei Pflegegrad 1–5. Gefördert werden Handläufe innen & außen, Rampen sowie schwellenfreie Übergänge. Kombinierbar pro Maßnahme und Haushalt.

§ 40 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

KfW Altersgerecht Umbauen

bis 6.250 €

Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen für altersgerechten Umbau (KfW-Programm 159 / 455-B). Mittel sind begrenzt – bitte frühzeitig beantragen.

KfW-Programm 455-B (Zuschuss) / 159 (Kredit)

Saarland

50 %

Landesförderung für Einzelmaßnahmen bis 5.000 €. Das Saarland fördert barrierefreie Umbauten im Rahmen des Wohnraumprogramms mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Saarländisches Wohnraumförderungsprogramm

Rheinland-Pfalz

ISB-Darlehen

Zinsgünstige Darlehen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für barrierefreie Umbauten und altersgerechtes Wohnen.

ISB RLP – Wohnraumförderung

⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss IMMER vor Auftragsbeginn gestellt werden – wir liefern alle notwendigen Unterlagen. Höhe und Verfügbarkeit der Förderung richten sich nach den individuellen Voraussetzungen. Stand 2026, ohne Gewähr.

Was wir fertigen

Förderfähige Leistungen

Alle Leistungen können über Pflegekasse, KfW oder Landesförderung bezuschusst werden.

Handläufe innen & außen

Rutschfeste, normgerechte Handläufe aus Edelstahl oder Stahl – für Treppe, Flur und Eingang.

Rampen & schwellenfreie Übergänge

Maßgefertigte Auffahrrampen und Übergangsbleche für Türschwellen und Stufen.

Barrierearme Geländer & Treppen

Standsichere Geländer mit griffsicherem Handlauf, angepasst an Norm und individuelle Bedürfnisse.

Altersgerechte Umbauten

Umbau bestehender Treppen und Zugänge für mehr Sicherheit und Komfort im Alltag.

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Förderung

1

Kostenloser Termin & Aufmaß

Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Situation an und beraten Sie kostenlos und unverbindlich – auch zu den passenden Fördermöglichkeiten.

2

Förder-Angebot erstellen

Sie erhalten von uns ein vollständiges, förderfähiges Angebot – fertig für die Einreichung bei Pflegekasse, KfW oder Landesbehörde.

3

Antrag (vor Auftrag!) & Montage

Sie stellen den Antrag mit unseren Unterlagen – unbedingt vor Auftragsbeginn. Nach Bewilligung beauftragen Sie uns, wir montieren fachgerecht.

Häufige Fragen

FAQ – Förderung für barrierefreien Metallbau

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei ihrer Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme beantragen (§ 40 SGB XI). Eigentümer und Mieter können zusätzlich KfW-Zuschüsse oder Landesprogramme nutzen – unabhängig vom Pflegegrad.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Der Antrag wird von Ihnen oder Ihren Angehörigen gestellt – immer vor Auftragsbeginn. Wir liefern alle notwendigen Unterlagen: förderfähigen Kostenvoranschlag, Produktbeschreibung und technische Angaben. Sie reichen diese bei Ihrer Pflegekasse, KfW oder Landesbehörde ein.

Was kostet die Beratung?

Die Förder-Beratung durch AN Metallbau ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir erklären Ihnen, welche Förderungen für Ihre Situation in Frage kommen und erstellen ein förderfähiges Angebot ohne Verpflichtung.

In welcher Region sind Sie tätig?

Wir beraten und montieren in Kaiserslautern, Kusel, Homburg, Saarbrücken und Zweibrücken sowie der gesamten Region Rheinland-Pfalz und Saarland. Aufmaß und Anfahrt im Einsatzgebiet sind kostenlos.

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Wir liefern das förderfähige Angebot – Sie stellen den Antrag vor Auftragsbeginn. Kostenlos & unverbindlich.

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